Umschreiben einer vor dem 1.5.2003 ausgestellten PPL-A-Lizenz auf PPL-A nach JAR-FCL
Um eine "alte" PPL-A-Lizenz auf die PPL-A-Lizenz nach JAR-FCL zu erweitern, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Bewerber muss über eine Berechtigung für kontrollierten Sichtflug verfügen (CVFR-Berechtigung).
- Die Flugerfahrung muss mindestens 75 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Pilot umfassen.
- Der Bewerber muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass der mit den Regelungen der JAR-FCL 1 vertraut ist.
Der Begriff "CVFR-Berechtigung" hat sich im Sprachgebrauch eingeprägt, obwohl es seit vielen Jahren keine CVFR-Lufträume mehr gibt. An ihre Stelle sind Lufträume der Klasse C getreten. Privatflugzeugführer, Hubschrauberführer und Segelflugzeugführer, die nicht die Lizenz nach JAR-FCL 1 oder JAR-FCL 2 und keine Instrumentenflugberechtigung besitzen, benötigen zur Durchführung von Flügen in diesen Lufträumen eine besondere Berechtigung, eben die CVFR-Berechtigung.
Die CVFR-Berechtigung ist eine wesentliche Voraussetzung, wenn Inhaber der PPL-A (national) - Berechtigung den europaweit anerkannten PPL-A nach JAR-FCL erlangen wollen.
Zur Erlangen der CVFR-Berechtigung gelten folgende Voraussetzungen:
- Abslovieren einer praktischen Ausbildung von mindestens 10 Flugstunden
- Teinahme an einer theoretischen Ausbildung
- Bestehen der theoretische Prüfung.
In der CVFR-Prüfung kommen die folgenden Fragengebiete Luftrecht, Funknavigation und Technik vor. Obwohl die CVFR-Berechtigung im PPL-A JAR-FCL enthalten ist, reicht es nicht aus, sich auf eine CVFR-Prüfung mit Hilfe des PPL-A Fragenkatalogs vorzubereiten. In der CVFR-Prüfung kommen zusätzliche Fragen vor, für die es spezielle Fragenkataloge und Lernprogramme gibt.