Die Privatpilotenlizenz PPL-A nach LuftPersV und JAR-FCL

PPL-A nach LuftPersV

Dieser Flugschein berechtigt zum nichtgewerblichen Führen von in Deutschland zugelassenen Motorflugzeugen innerhalb Deutschlands. Die Lizenz ist nur in Verbindung mit einem eingetragenen „Class Rating“ gültig. Im Rahmen der Ausbildung wird das Class Rating für 2-sitzige Motorflugzeuge bis zum Höchstabfluggewicht von 750 kg erworben. Bei teilweiser Ausbildung auf Reisemotorseglern (TMG) kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich das Class Rating für TMG erworben werden. Mit einer zusätzlichen 5-stündigen Flugausbildung kann dann das CR/SEP/750 auf Motorflugzeugen bis 2000 kg Abfluggewicht erweitert werden.

Die Ausbildung ist weniger umfangreich als die Ausbildung für PPL-A nach JAR-FCL. Daher sind auch die Ausbildungskosten entsprechend niedriger. Sie können mit dieser Lizenz jedoch nicht ins Ausland fliegen oder ein Flugzeug im Ausland chartern.

Voraussetzungen für PPL-A nach LuftPersV