Die Privatpilotenlizenz PPL-A nach LuftPersV und JAR-FCL

Ausbildung zum PPL-A

Die Ausbildung zum Privatpiloten muss in einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb erfolgen. Das sind entweder Flugschulen oder Vereine mit entsprechender Zulassung.

Ausbildung in einer Flugschule

Flugschulen sind kommerzielle Ausbildungsbetriebe. Sie sind meist recht professionell organisiert und ermöglichen den Flugschülern, effizient zum Flugschein zu gelangen. Allerdings hat dies seinen Preis. Der Scheinerwerb in einer Flugschule ist i.d.R. teuer als in einem Flugverein. Dafür kann man - sofern es die persönliche Zeit erlaubt - innerhalb von 3 - 6 Monaten zum Flugschein kommen.

Ausbildung in Flugvereinen

Die Ausbildung in einem Flugverein setzt i.d.R. voraus, dass man Mitglied in diesem Verein wird, was mit einer Aufnahmegebühr und monatlichen Beiträgen sowie meist mit der Verpflichtung zur Ableistung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden verbunden ist. Die Schulung wird von Fluglehren des Vereins auf Vereinsflugzeugen durchgeführt. Nach Erwerb der PPL-A-Lizenz stehen dann die Flugzeuge des Vereins für eigene Flüge zur Verfügung. Da auch Vereine die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen müssen, wenn sie Privatpiloten ausbilden, ist die Ausbildung normalerweise ebenso qualifiziert wie in Flugschulen. Allerdings sind die Fluglehrer meist ehrenamtlich tätig und können nicht immer zur Verfügung stehen, wenn der Flugschüler gerade mal Zeit hat. Auch die für die Ausbildung einsetzbaren Flugzeuge sind manchmal bereits belegt. Dies kann dazu führen, dass die Ausbildung 1-2 Jahre andauert.

Wichtige Fragen

Man sollte sich vor Eintritt in einen Verein oder eine Flugschule ausführlich erkundigen, wie die Ausbildung gestaltet wird. Wichtige Fragen dabei sind: